JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erreichbarkeitshindernis
| Rechtsgebiete: | HessKAG, Straßenbeitragssatzung |
| Schlagworte: | Erreichbarkeitshindernis, Hinterliegergrundstück, nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, Straßenbeitrag, Verschließung des Grundstücks |
| Stichwort: | Erreichbarkeitshindernis |
| Leitsatz: | Davon ausgehend, dass in der durch eine geschlossene Mauer oder Gebäudewand bewirkten "Verschließung" des Grundstücks zur angrenzenden Straße ein "unbeachtliches Hindernis" zu sehen ist (BVerwG, U. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - NVwZ 1988, 630, 631; U. v. 27.09.2006 - 9 C 4/05 - NVwZ 2007, 81, 83), kann auch der Festsetzung eines Straßenbeitrags für ein hinter einem solchen Grundstück gelegenes und mit ihm einheitlich genutztes Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers nicht entgegengehalten werden, auf Grund dieses Hindernisses entfalle die Möglichkeit der vorteilhaften Inanspruchnahme der um- und ausgebauten Straße. Dies gilt - unter den genannten Voraussetzungen - auch dann, wenn es sich bei dem hinteren Grundstück um ein "nicht gefangenes" Hinterliegergrundstück handelt, welches an eine weitere Anbaustraße unmittelbar angrenzt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 A 2017/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Erschlossensein, Verteilung, Erschließungsbeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Widmung, Bauprogramm, verbindliches Bauprogramm, Änderung des Bauprogramms, Zustimmung, Bebauungsplan, Planungsänderung, Genehmigung, Anzeigeverfahren, höhere Verwaltungsbehörde, Straßenparzelle, öffentliche Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche, Herstellung, erstmalige Herstellung, Fertigstellung, plankonforme Herstellung, plankonforme Fertigstellung, endgültige Herstellung, Zustand der Unfertigkeit, Unfertigkeit, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, wegemäßige Erschließung, Erreichbarkeit, Zufahrt, Inanspruchnahme, Hindernis, Erreichbarkeitshindernis |
| Stichwort: | Erreichbarkeitshindernis |
| Leitsatz: | Die auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 BauGB (Fassung 1986) abgegebene Erklärung der zuständigen Behörde, gegen die Aufstellung eines angezeigten Bebauungsplans mache sie keine Rechtsverletzungen geltend, steht einer Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zur Herstellung der Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB (Fassung 1986) gleich. Sie gilt gemäß § 233 Abs. 3 BauGB mit dem Inhalt fort, mit dem sie wirksam erlassen wurde. Zu den Möglichkeiten, das Bauprogramm mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht zu ändern. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11850/04.OVG | |
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