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Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 165/01 vom 01.08.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?
Stichwort:Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?
Leitsatz:Der im Termin abwesende Rechtsanwalts erhält auch dann keine Erörterungsgebühr, wenn sein Mandant und anschließend der Vorsitzende des Gerichts mit ihm aus der Sitzung heraus telefoniert und den Abschluss eines Vergleichs sowie die Sach- und Rechtslage erörtert.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 165/01




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