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Erörterung von Ansprüchen aus mehreren Verfahren

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 361/01 vom 22.10.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Erörterungsgebühr, Erörterung von Ansprüchen aus mehreren Verfahren
Stichwort:Erörterung von Ansprüchen aus mehreren Verfahren
Leitsatz:Werden mehrere Sachen vor derselben Kammer zur gleichen Uhrzeit terminiert und werden nach Aufruf der ersten Sache sämtliche Sachen erörtert und wird sodann ein Gesamtvergleich geschlossen, so fällt in allen Sachen die Erörterungsgebühr an (so bereits: Beschwerdekammer in JurBüro 1986, 727).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 361/01




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