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Erörterung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 548/06 vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Urteilsgründe, Anforderungen, frühere Einlassung, ERörterung, Betrug, Betrugsschaden
Stichwort:Erörterung
Leitsatz:Erfolgt seitens des Gerichts eine Verlesung früherer schriftlicher Aussagen des Angeklagten muss das ursprünglich von diesem zu seiner Verteidigung Vorgebrachte in den Urteilsgründen auch Erörterung finden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 548/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11752/05.OVG vom 17.05.2006

Rechtsgebiete:LPersVG, SGB II, BSHG
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Personalrat, Beteiligung, Beteiligungsrecht, Beteiligungsdefizit, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Erörterung, Erörterungsrecht, Schutzzweck, Schutzzweckgrenze, kollektiver Schutz, Beschäftigter, Beschäftigungsverhältnis, Einstellung, Eingliederung, Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit, Förderantrag, Bewilligungsbescheid, Arbeitsgelegenheiten, Zusatzjob, Ein-Euro-Job, Zusätzlichkeit, erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, Ein-Euro-Kraft, Ein-Euro-Kräfte, Eingliederungsvereinbarung, Einsatzplan, Einsatz von Ein-Euro-Kräften, Heranziehung von Ein-Euro-Kräften
Stichwort:Erörterung
Leitsatz:Die Besetzung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11752/05.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 4.05 vom 24.02.2006

Rechtsgebiete:SächsPersVG
Schlagworte:Dienststelle, Auflösung, Aufhebung, Schule, Grundschule, Schulnetzplanung, Schulträger, Schulaufsichtsbehörde, Ministerium, Kultusministerium, Zustimmung, Mitwirkung, Erörterung, Unterrichtung
Stichwort:Erörterung
Leitsatz:Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 4.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10517/04.OVG vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, WaStrG
Schlagworte:Bundeswasserstraße, Mosel, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Ausbau, Umgestaltung, Vorhaben, Schleuse, Schleusenbau, Schleusenneubau, Konzentrationswirkung, Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Planungshoheit, Finanzhohheit, Selbstgestaltungsrecht, Ortsbild, Abwägung, Belange, Interessen, Eigentum, Enteignung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Entschädigung, Planrechtfertigung, Einwendungsausschluss, Präklusion, Erörterung, Erörterungstermin, Einigung, Erledigung
Stichwort:Erörterung
Leitsatz:1. Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.

2. Eine Gemeinde ist nicht berechtigt, gegenüber einem wasserstraßen-rechtlichen Planfeststellungsbeschluss die angeblich fehlende Planrechtfertigung des planfestgestellten Vorhabens (hier: Schleusenneubau) zu rügen.

3. Besteht im Erörterungstermin Einigkeit darüber, dass eine Einwendung erledigt ist, so hindert § 17 Nr. 5 WaStrG den Kläger daran, diese Einwendung in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren wiederum geltend zu machen.

4. Wenn eine im wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss getroffene Regelung, Aushubmassen auf bestimmten Grundstücken abzulagern, einen Vorgang der Abfallbeseitigung darstellt, wird eine insoweit ggf. erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung von der Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses erfasst.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10517/04.OVG


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