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Eröffnungsbeschluss unterlassen

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 573/02 vom 04.09.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Eröffnungsbeschluss unterlassen, Verbindung mit anderem Verfahren, terminiertes Verfahren
Stichwort:Eröffnungsbeschluss unterlassen
Leitsatz:Wird ein bislang nicht eröffnetes und zur Hauptverhandlung zugelassenes Verfahren zu einer bereits eröffneten und terminierten Sache hinzuverbunden, bringt das Tatgericht damit schlüssig dem Willen zum Ausdruck, die Eröffnungsvoraussetzungen für das nicht eröffnete Verfahren zu bejahen und dieses Verfahren zur Hauptverhandlung zuzulassen
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 573/02




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