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Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 805/01.Z vom 05.05.2004

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG Bbg
Schlagworte:Rücknahme eines Zuwendungsbescheids, Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes
Stichwort:Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes
Leitsatz:§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst auch Verletzungen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) als Verfahrensrecht, soweit diese zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses Anlass geben. Dies ist dann der Fall, wenn auf der Grundlage ausschließlich der (unzureichenden) Sachaufklärung des Verwaltungsgerichts die Begründung seines Urteils mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 805/01.Z




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