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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 358/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Öffentliche Auslegung, Offenlage, Bekanntmachung, Erneute Auslegung
Stichwort:erneute Auslegung
Leitsatz:1. Entschließt sich die Gemeinde, einen Konflikt auf der Ebene der Bauleitplanung zu bewältigen, und gibt sie dem entsprechend ein Gutachten in Auftrag, dessen Empfehlungen als textliche Festsetzungen Eingang in den Bebauungsplan finden, bedarf es im Hinblick auf § 3 Abs. 3 BauGB 1998 (§ 4a Abs. 3 BauGB 2004) der erneuten Auslegung des Planentwurfs, wenn die getroffenen textlichen Festsetzungen noch nicht Gegenstand einer Offenlage waren.

2. Die bloße Ankündigung im Rahmen der ersten Offenlage, dass aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden schalltechnischen Gutachtens später noch textliche Festsetzungen getroffen werden sollen, genügt den Anforderungen des § 3 Abs. 2 BauGB nicht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 358/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2103/06 vom 31.07.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Planänderung, erneute Auslegung, öffentliche Bekanntmachung, Bauvorbescheid, Lebensmittelmarkt, Zentrenkonzept, Gewerbeflächenkonzept, Sortimentsbeschränkung, Bestimmtheit, Abwägung
Stichwort:erneute Auslegung
Leitsatz:1. Wird im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung ein Teil des Plangebiets abgetrennt, bedarf es der erneuten Beteiligung hinsichtlich des ansonsten unverändert bleibenden Entwurfs des Restplans, wenn eine Änderung des Planentwurfs für das abgetrennte Teilgebiet absehbar ist und deshalb - wegen des möglicherweise veränderten Gewichts der abzuwägenden Belange - neue Anregungen hinsichtlich des Restplans veranlasst sein können.

2. Neue Anregungen kommen in Betracht, wenn in dem abgetrennten Gebietsteil eine dem Zentrenkonzept der Gemeinde möglicherweise widersprechende innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzung zugelassen, im verbleibenden Plangebiet aber ausgeschlossen bleiben soll.

3. In der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs muss der Dienstraum bezeichnet werden, in dem die Planunterlagen zur Einsicht bereit liegen.

4. Ein das Zentrenkonzept bzw. Gewerbeflächenkonzept einer Gemeinde umsetzender Bebauungsplan ist nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zuvor von diesem Konzept in Einzelfällen abgewichen ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2103/06


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