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Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Ta 63/09 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Versagung, Beschwerdeverfahren, Vorbringen, Berücksichtigung, Zurückweisung an das Arbeitsgericht, Überprüfung, erneute
Stichwort:erneute
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 63/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 73/08 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Anhörungsrüge, erneute, Beiladung, Berufungszulassung, Berufungszulassungsverfahren
Stichwort:erneute
Leitsatz:Eine Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft.

In dem Verfahren über die Zulassung der Berufung ist eine Beiladung nicht zulässig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 73/08

OLG-OLDENBURG – Urteil, 3 U 10/04 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:VVG
Schlagworte:Beitragsfreistellung, Risikoprüfung, erneute, Aufklärungspflicht
Stichwort:erneute
Leitsatz:Beantragt der Versicherungsnehmer nach der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine beitragsfreie Versicherung die Wiederherstellung des ursprünglichen Versicherungsschutzes, so kann der Versicherer in die erneute Risikoprüfung nicht nur nach der Beitragsfreistellung entstandene Gesundheitsbeeinträchtigungen einbeziehen, sondern auch solche, die bereits zuvor eingetreten waren.

Beabsichtigt er letzteres, so hat der Versicherer den Versicherungsnehmer hierüber vor der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung aufzuklären.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 3 U 10/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 1620/01 vom 27.05.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bekanntmachung, erneute, Erforderlichkeit des Bplans, Ersatzlandfläche, Existenzgefährdung, Kompensation, naturschutzrechtliche, Kompensationsflächen, Standortalternativen, Ziele der Landesplanung, landwirtschaftlicher Betrieb, arrondiert
Stichwort:erneute
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen einer erneuten Abwägung, wenn vier Jahre nach der ersten Bekanntmachung des Bebauungsplans dieser wegen eines Ausfertigungsfehlers erneut bekannt gemacht wird.

2. Zur Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen.

3. Hat der Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes mit 160 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche etwa die Hälfte dieser Flächen verpachtet, braucht die Gemeinde nicht davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme von knapp einem Viertel der Nutzflächen durch einen Bebauungsplan zu einer Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebes führen könnte. In einer solchen Situation ist es Sache des Landwirts, seine Betriebsstruktur offen zu legen.

4. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche Kompensationsflächen kann im Verhältnis zu Flächen der öffentlichen Hand auch deshalb gerechtfertigt sein, weil dem Eigentümer durch den Bebauungsplan und die Aufstufung von Ackerland zu Bauland ein erheblicher Mehrwert zufließt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 1620/01


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