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Erneuerungsbeitrag

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1368/04 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:Entwässerungssatzung der Stadt Ortenberg v. 29.04.1996 idF, HessKAG
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Anschlussbeitrag, Erneuerungsbeitrag, Schaffungsbeitrag, Schaffung bei Umstellung auf Vollkanalisation, Vollkanalisationsnetz, zeitversetzte Beitragserhebung
Stichwort:Erneuerungsbeitrag
Leitsatz:1.) Die bei der Umstellung von Teil- auf Vollkanalisation vorzunehmenden Arbeiten zur Herstellung eines Vollkanalisationsnetzes stellen auch für den bereits an die Teilkanalisation angeschlossen bzw. anschließbar gewesenen Anlieger "Schaffung" im Sinne des § 11 Abs. 1 Hess. KAG dar.

2.) Erfolgt die durch Kläranlagenanbindung und entsprechende Netzarbeiten zu bewirkende Umstellung auf Vollkanalisation in einzelnen stadtteilbezogenen Bauprogrammen, so fällt der für die gesamte (Vollkanalisations-) Einrichtung kalkulierte Schaffungsbeitrag der Anlieger in den einzelnen Stadtteilen zeitversetzt im Zeitpunkt der Fertigstellung der durch das jeweilige Bauprogramm bestimmten Schaffungsmaßnahme an.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1368/04



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TZ 1697/00 vom 01.03.2001

Rechtsgebiete:Hess KAG, Entwässerungssatzung d. Stadt Hessisch Lichtenau v. 9.12.1994 i.d. Fassung d. 7. Änderungssatzung v. 14.9.1998
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Anschlußbeitrag, Erneuerungsbeitrag, Globalkalkulation, Altanlieger, Neuanlieger, Schaffungsbeitrag, Kostenüberschreitungsverbot, Vorausleistungen, Einrichtungsbegriff bei leitungsgebundenen Einrichtungen, Zusammenfassung technisch selbständiger Entwässerungssysteme im Gemeindegebiet.
Stichwort:Erneuerungsbeitrag
Leitsatz:1.) Zur Notwendigkeit einer Beteiligung der nach der Planung der Gemeinde künftig noch anschließbaren Grundstücksflächen an dem zu verteilenden Aufwand der Erneuerung einer gemeindlichen Abwassereinrichtung.

2.) Erhebt die Gemeinde auf der Grundlage eines bereits für die endgültige Abrechnung festgelegten Beitragssatzes Vorausleistungen (§ 11 Abs. 10 Hess KAG), so kann die auf unzulässiger Kostenüberdeckung beruhende Fehlerhaftigkeit der endgültigen Beitragssatzregelung nicht dadurch unerheblich werden, daß sich jedenfalls die tatsächlich erhobenen Vorausleistungen auf eine Höhe beschränken, die die Grenze der Kostendeckung nicht überschreitet.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TZ 1697/00


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