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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 3330/08 vom 04.08.2009

Rechtsgebiete:GG, SGB IX, AGG, JAPrO
Schlagworte:Anforderungsprofil, Auswahlkriterien, Benachteiligungsverbot, Bewerbung, Eignung, Einstellungspraxis, Entschädigung, Ernennung, Prüfungserleichterung, Vorstellungsgespräch
Stichwort:Ernennung
Leitsatz:1. Zwingende Vorgaben eines Anforderungsprofils müssen verbindlich, nachvollziehbar dokumentiert und für die Bewerber erkennbar festgelegt sein.

2. Die Frage ob und ggf. welche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der schriftlichen Prüfung zur Kompensation einer Behinderung gewährt werden, wird in einem eigenständigen und selbständig rechtsschutzfähigen Verfahren geklärt. Die Behauptung einer tatsächlich besseren Eignung kann im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht mehr geltend gemacht werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 3330/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 12 W 25/09 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Stichwort:Ernennung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 12 W 25/09

BGH – Beschluss, AnwZ (B) 52/08 vom 06.07.2009

Rechtsgebiete:BRAO, BeamtStG, BBG, GG
Stichwort:Ernennung
Leitsatz:Der Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO wegen Ernennung zum (Fach-) Hochschulprofessor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG, Art. 1 ZP 1 EMRK) noch gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und ist auch nicht deswegen zu beanstanden, weil für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer andere Regelungen getroffen worden sind.
Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 52/08

BAG – Urteil, 9 AZR 277/08 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB, BRRG, ZPO
Schlagworte:Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch
Stichwort:Ernennung
Leitsatz:1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen.

2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08


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