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Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 34/05 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:EStG, EStDV
Schlagworte:Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr
Stichwort:Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr
Leitsatz:Im Veranlagungszeitraum der Umstellung von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr eines Gewerbetreibenden auf das Kalenderjahr enden zwei Wirtschaftsjahre (letztes abweichendes Wirtschaftsjahr und Rumpfwirtschaftsjahr). Diese Grundsätze gelten für die Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr im Jahr der letzten noch änderbaren Veranlagung entsprechend.
Volltext: BFH - Urteil, X R 34/05




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