JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf möglichst breiter Grundlage
| Rechtsgebiete: | SGB V, BUBRL-Ä, SGG |
| Schlagworte: | Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf möglichst breiter Grundlage, Krankenversicherung, Manualtherapie nach Dr Kozijavkin, Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse, Berücksichtigung von Erkenntnissen aus dem internationalen Bereich, Erforderlichkeit, Vorverfahren, Streitgegenstand |
| Stichwort: | Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf möglichst breiter Grundlage |
| Leitsatz: | 1. Generelle Tatsachen (hier: das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer bestimmten, außerhalb von EU und EWR angebotenen Form der Krankenbehandlung) haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf möglichst breiter Grundlage zu ermitteln. 2. Die Feststellung des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse" erfordert auch die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus dem internationalen Bereich. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 21/04 R | |
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