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Ermittlung der Betriebsratsgröße

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 12 TaBV 35/00 vom 26.07.2000

Rechtsgebiete:BErzGG, BetrVG
Schlagworte:Ermittlung der Betriebsratsgröße
Stichwort:Ermittlung der Betriebsratsgröße
Leitsatz:1. Bei der Ermittlung der Betriebsgröße nach § 9 SAtz 1 BetrVG ist eineErsatzkraft, die zur Vertretung einer im Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmerin eingestellt ist, auch dann nicht mitzuzählen, wenn der Arbeitsvertrag der Ersatzkraft nicht befristet worden ist.

2. Zum Umfang der nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG vorausgesetzten Einstellungs- und Entlassungsbefugnis (Filialleiter).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 35/00




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