JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ermessensfehlgebrauch
| Rechtsgebiete: | LadöffnG |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht, Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Ladenschluss, Ladenschlusszeit, Ladenschlussgesetz, Tankstelle, Verkaufsstelle, Reisender, Reisebedarf, Allgemeinbedarf, Alkohol, alkoholisches Getränk, Genussmittel, kleine Menge, kleinere Menge, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugverkehr, Kraftfahrer, Mitfahrer, klarstellender Verwaltungsakt, Klarstellung, Verwaltungsaktsbefugnis, Eingriffsermächtigung, Gesetzesverstoß, unbestimmter Rechtsbegriff, Konkretisierung, Gefahrenbegriff, erforderliche Maßnahme, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmtheit, Ermessensfehlgebrauch, Zwangsmittel, Zwangsmittelandrohung, Zwangsgeld |
| Stichwort: | Ermessensfehlgebrauch |
| Leitsatz: | An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen). Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11324/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, SG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausbildungskosten, Bindungswirkung, Ermessensfehlgebrauch, Ermessensreduktion, Erstattung, Fachausbildung, Heranziehungsdefizit, Kriegsdienstverweigerer, Segelanweisung, Soldat auf Zeit, Teilaufhebung, Zeitsoldat |
| Stichwort: | Ermessensfehlgebrauch |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LB 175/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, SGB IX, SGB I, SGB X |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Teilförderung - Höhe - Anrechnung - abgebrochene Maßnahme - Ermessensfehlgebrauch - Berufsfindung - Referenzmaßnahme - Neigung - Umschulung |
| Stichwort: | Ermessensfehlgebrauch |
| Leitsatz: | Es ist ermessensfehlerhaft, bei der Festsetzung der Höhe einer Teilförderungsleistung die Aufwendungen für eine zuvor abgebrochene Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben auf den Förderungshöchstbetrag anzurechnen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 18/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SB VII, BGB, UVV, BGV C 22 |
| Schlagworte: | Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten, grobe Fahrlässigkeit, Mitverschulden des Geschädigten, Ermessensfehlgebrauch |
| Stichwort: | Ermessensfehlgebrauch |
| Leitsatz: | 1. Die Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten sind auf einen Fall nicht anwendbar, bei dem innerhalb eines Gebäudes eine Trägerkonstruktion (sog. Kubus) als Kunstwerk auf mit dem (Gebäude)Boden verschraubten Stahlplatten errichtet wird, ohne die bauliche Anlage zu verändern. 2. Ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift des § 17 BGV C 22 ist nicht ohne weiteres als "grob fahrlässig" zu qualifizieren, und zwar insbesondere dann nicht, wenn auch ohne schriftliche Montageanleitungen die danach gebotene Montageausführung nach dem Kenntnisstand eines Monteurs ganz selbstverständlich geboten war. 3. Gegen den Aufwendungsersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Schädiger nach § 110 SGB VII kann ein Mitverschulden des Geschädigten nicht anspruchsmindernd eingewandt werden. Der Anspruch des Sozialversicherungsträgers ist allerdings auf die Höhe des eigenen privatrechtlichen Anspruches des Geschädigten beschränkt. 4. Darüber, ob dem Sozialversicherer ein Vorwurf eines Ermessensfehlgebrauch im Rahmen von § 110 Abs. 2 SGB VII entgegen gehalten werden kann, ist nicht schon bei der Entscheidung zum Grund der Haftung des Schädigers zu befinden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 220/05 | |
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