JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ermessensbindung
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, privat, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Ermessensbindung |
| Leitsatz: | Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 18.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Ermessensbindung |
| Leitsatz: | Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.07 | |
| Rechtsgebiete: | LGebG, BesGebV |
| Schlagworte: | Gebührenrecht, Baugenehmigungsgebühr, Baugenehmigung, Gebühr, Mobilfunk, Mobilfunkmast, Funkmast, Funk, Mast, Höhe, Ermessen, Ermessensfehler, Äquivalenzprinzip, Rahmengebühr, Gebührenrahmen, Funkwelle, Funknetz, GSM, GSM-Netz, Verwaltungsvorschrift, Ermessenslenkung, Mobilfunknetz, Ermessensbindung, Bemessung, Gebührenbemessung |
| Stichwort: | Ermessensbindung |
| Leitsatz: | Die Bemessung einer Baugenehmigungsgebühr für einen Mobilfunkmast im GSM-Netz nach der Höhe des zu errichtenden Mastes verstößt gegen das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11833/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, AMG |
| Schlagworte: | Apotheke, Überwachung, Besichtigung, Unangemeldet, Ermessensbindung |
| Stichwort: | Ermessensbindung |
| Leitsatz: | Mit einer unangemeldeten Besichtigung ist eine größtmögliche Effektivität der in § 64 Abs. 1 Satz 1 AMG vorgeschriebenen Überwachung zu erreichen. Sie kann demnach im Rahmen des der Behörde eingeräumten Ermessensspielraums zum Zwecke einer einheitlichen Durchführung durch eine dieses Ermessen zentral konkretisierende und bindende Verwaltungsvorschrift zum Regelfall der Ermessensausübung erklärt werden, ohne freilich bei wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles eine andere Vorgehensweise zu verbieten. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1343/03 | |
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