JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ermessensbetätigung
| Rechtsgebiete: | VwVfG M-V |
| Schlagworte: | Ermessensbetätigung, Begründungspflicht, Widerruf, Subvention, Verstoß gegen Auflage |
| Stichwort: | Ermessensbetätigung |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die Begründung der Ermessensbetätigung beim Widerruf einer Subventionsbewilligung wegen Verstoß gegen eine Auflage. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 218/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO, LBauO 1974, GG, LV, GemO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsgebot, Adressatenkreis, Auftragsangelegenheit, Autonomie, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Beseitigungsverfügung, Bestandsgarantie, Bestimmtheitsgebot, Blendwirkung, Dach, Dacheindeckung, Dachflächenfenster, Dachgestaltung, bunte Dachlandschaft, einheitliche Dachlandschaft, Dachpfannen, engobierte Dachpfannen, Dachziegel, glänzende Dachziegel, Demokratieprinzip, Einfamilienhaus, städtebauliche Einheit, Ermächtigungsadressat, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Ermessensbetätigung, Etikettenschwindel, Exekutive, Falschbezeichnung, Farbgebung, Farbvorschrift, bauordnungsrechtliche Festsetzung, Fotovoltaikanlagen, Fremdenverkehr, Gemeinderat, Gesamtkonzeption, Gesetzesvollzug, gebietsspezifische Gestaltungsabsicht, Gestaltungsabsicht, Gestaltungsinteressen, Gestaltungskonzept, Gestaltungsplanung, Gestaltungsrecht, Gestaltungsregelung, Gestaltungssatzung, Gestaltungsvorschrift, Gewaltenteilungsgrundsatz, Gewaltenteilung, Gewerbebetrieb, Kommune, Landesexekutive, demokratische Legitimität, Legitimität, Materialbeschreibung, glasierte Materialien, nichtglänzende Materialien, glänzende Materialien, Moselgemeinde, Neubaugebiet, Normsetzungsbefugnis, Organ, Ortsbaurecht, historisches Ortsbild, Ortsbild, Ortsgemeinde, Ortsrandbereich, Planunterlagen, Planungshoheit, Rechtsgrundlage, Rechtsstaatsgebot, allgemeines Rechtsstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverordnung, Satzungen, Satzungsgeber, Schiefer, Selbstverwaltungsangelegenheit, Selbstverwaltungskörperschaft, kommunale Selbstverwaltung, Teilunwirksamkeit, Textfestsetzungen, Unwirksamkeit, Verfassung, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Werbeanlage, Wirkungsbereich, kommunaler Wirkungskreis, staatlicher Wirkungskreis, übertragener Wirkungskreis, Zitiergebot |
| Stichwort: | Ermessensbetätigung |
| Leitsatz: | 1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss. 2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt. 3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO. 4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht. 5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10362/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, VermG |
| Schlagworte: | Ermessensbetätigung, Rücknahme Verwaltungsakt, Ablösebetrag, staatliche Beteiligung, private Beteiligung, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung |
| Stichwort: | Ermessensbetätigung |
| Leitsatz: | § 6 Abs. 6a Satz 1 Halbs. 2 VermG findet für die Rückzahlung der erhaltenen Geldleistung im Falle der Restitution von Unternehmenstrümmern auch dann Anwendung, wenn im Hinblick auf den Antrag des Restitutionsberechtigten bereits vor dem Inkrafttreten der Rückzahlungsbestimmung am 1. Dezember 1994 eine Entscheidung über die Berechtigung ergangen war (wie Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 8 C 19.03 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 62). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 6.06 | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, EG, Richtlinie 2004/38/EG, Assoziierungsabkommen, Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen, ARB 1/80, AufenthG |
| Schlagworte: | Abwägung, Arbeitnehmer, Assoziation, Assoziierungsabkommen, assoziationsberechtigt, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, Beschäftigung, Elternteil, Ermessen, Ermessensbetätigung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägung, Europäische Gemeinschaft, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Familienangehöriger, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Gemeinschaftsrecht, gemeinschaftsrechtlich, Gemeinschaftsrechtsordnung, Gerichtshof, Inhaftierung, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Richtlinie, Sicherheit, Schutz, schwerwiegende Gründe, Türkei, türkisch, türkischer Staatsangehöriger, Umsetzung, Unionsbürger, Zusatzprotokoll, zwingende Gründe |
| Stichwort: | Ermessensbetätigung |
| Leitsatz: | Seit dem 30. April 2006 richtet sich der Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nach Art. 28 der Richtlinie 2004/38/EG (im Anschluss an den Beschluss des Hessischen VGH vom 17. Juli 2006 - 12 TG 494/06 - InfAuslR 2006, 231 ff.). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10924/06.OVG | |
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