JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ermessensausfall Ermessen
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 2092/91, VwVfG |
| Schlagworte: | Agrar-Umweltprogramm, Auszahlungsmitteilung (Agrarförderung), Bedingung, Ermessen, intendiertes, Kontrollverfahren, Ökologischer Landbau, Widerruf (Agrarförderung), Zweckverfehlung |
| Stichwort: | Ermessensausfall Ermessen |
| Leitsatz: | Das Unterstellen unter ein Kontrollverfahren nach Art. 9 Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 im Zusammenhang mit einem ökologischen Anbauverfahren wird von der Zweckbestimmung der Förderung nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003 (Maßnahme Förderung ökologischer Anbauverfahren) mit umfasst. Versäumt es ein Betrieb, sich rechtzeitig einem Kontrollverfahren nach der genannten Verordnung zu unterstellen, liegt eine Zweckverfehlung der Zuwendung im Sinne des § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG vor. Die im Rahmen des Agrar-Umweltprogramms 2003 mit dem Bewilligungsbescheid verbundenen Nebenbestimmungen stellen im Regelfall keine Bedingungen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 dar (hier: Anordnung, sich innerhalb einer bestimmten Frist einem Kontrollverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zu unterstellen). Bei Auszahlungsmitteilungen im Rahmen des Agrar-Umweltprogramms 2003 handelt es sich um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG. Eine Rückforderung einer gewährter Zuwendung setzt auch die Aufhebung der der Auszahlung zugrunde liegenden Auszahlungsmitteilung voraus. Zur Ermessensausübung nach § 49 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (intendiertes Ermessen). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 278/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthVO |
| Schlagworte: | Ehegattennachzug, Sichtvermerk, Schengen-Visum |
| Stichwort: | Ermessensausfall Ermessen |
| Leitsatz: | 1. Der Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ist nur erfüllt, wenn der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen seines Verhaltens hingewiesen wurde. Die Hinweispflicht gilt auch dann, wenn das Visum von einem anderen Anwenderstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilt worden ist. 2. § 39 Nr. 3 AufenthG setzt voraus, dass die Ehe, auf die der Anspruch auf Ehegattenachzug gestützt wird, nach der Einreise in das Bundesgebiet geschlossen wurde. 3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug von einem Sichtvermerksverstoß abgesehen werden kann. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 552/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO |
| Stichwort: | Ermessensausfall Ermessen |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 2355/08 | |
| Rechtsgebiete: | LadöffnG |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht, Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Ladenschluss, Ladenschlusszeit, Ladenschlussgesetz, Tankstelle, Verkaufsstelle, Reisender, Reisebedarf, Allgemeinbedarf, Alkohol, alkoholisches Getränk, Genussmittel, kleine Menge, kleinere Menge, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugverkehr, Kraftfahrer, Mitfahrer, klarstellender Verwaltungsakt, Klarstellung, Verwaltungsaktsbefugnis, Eingriffsermächtigung, Gesetzesverstoß, unbestimmter Rechtsbegriff, Konkretisierung, Gefahrenbegriff, erforderliche Maßnahme, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmtheit, Ermessensfehlgebrauch, Zwangsmittel, Zwangsmittelandrohung, Zwangsgeld |
| Stichwort: | Ermessensausfall Ermessen |
| Leitsatz: | An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen). Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11324/08.OVG | |
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