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Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 15 Ta 281/08 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzung, Vorgreiflichkeit, Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren
Leitsatz:1. Bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits sind mindestens zu berücksichtigen:

- Beschleunigungsgebote des ArbGG,

- Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer,

- und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung,

- die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit,

- ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind,

- die wirtschaftliche Situation beider Parteien,

- die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen,

- das Verhalten der Klagepartei.

(Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff).

2. Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels im vorgreiflichen Verfahren reicht eine kursorische Prüfung.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 15 Ta 281/08




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