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Ermessen der Einigungsstelle

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LAG-BERLIN – Beschluss, 13 TaBV 68/03 vom 04.04.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der Einigungsstelle
Stichwort:Ermessen der Einigungsstelle
Leitsatz:1) Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, ob eine Vergütungsordnung entsprechend der des BAT eingeführt wird.

2) Die Auflage eines Zuwendungsgebers (hier: Bundesrepublik Deutschland) an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, ist keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Nr. 1 Eingangssatz BetrVG, die das Mitteilungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte.

3) Ein Nichtaufwendungstarifvertrag ist keine tarifliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG.

4) Für die Einführung einer Vergütungsordnung ist grundsätzlich der Betriebsrat, nicht der Gesamtbetriebsrat originär zuständig.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 13 TaBV 68/03




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