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Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 36/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erlöschen einer Grunddienstbarkeit
Stichwort:Erlöschen einer Grunddienstbarkeit
Leitsatz:Eine im Jahre 1920 bestellte Grunddienstbarkeit, deren alleiniger Zweck darin bestand, dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks die Vorteile der damals guten Wohnlage in einer "Villengegend" zu sichern, erlischt, wenn der Wohnvorteil mit den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und dem anschließenden Wiederaufbau entfallen ist.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 36/03




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