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Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 338/02 vom 17.09.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers
Stichwort:Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers
Leitsatz:Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrundeliegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 338/02




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