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Erlöschen des Aufenthaltsrechts

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 203/06 vom 27.03.2008

Rechtsgebiete:ARB 1/80, AufenthG, AuslG
Schlagworte:AFID, Assoziationsrecht, Erlöschen des Aufenthaltsrechts, Kalifatstaat, Terrorismus, Verlassen des Bundesgebiets für nicht unerheblichen Zeitraum
Stichwort:Erlöschen des Aufenthaltsrechts
Leitsatz:1. Das aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers erlischt außer in den Fällen des Art. 14 ARB 1/80 nur, wenn der Aufenthaltsberechtigte den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (wie EuGH, Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat).

2. Eine durch die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe im Ausland bedingte Abwesenheit vom Bundesgebiet kann jedenfalls dann nicht mehr als von berechtigten Gründen getragen angesehen werden, wenn der assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige das Bundesgebiet bereits mit der Absicht verlassen hatte, im Ausland eine Straftat zu begehen, bei deren Ahndung er mit der Verhängung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen musste (hier: Ausreise mit der Absicht der Beteiligung an einer gewaltsamen Besetzung der Fatih-Moschee in Istanbul in Verfolgung der Zielsetzungen des "Kalifatstaats").

3. Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens des Ausweisungsgrundes nach § 54 Nr. 5 AufenthG (Verdacht auf Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 203/06



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 260/06 vom 15.08.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, ARB 1/80
Schlagworte:Lebensgemeinschaft, Versöhnungsversuch, Scheidungsverfahren, Assoziationsabkommen/Türkei, Erlöschen des Aufenthaltsrechts, Tätigkeit, selbständige
Stichwort:Erlöschen des Aufenthaltsrechts
Leitsatz:1. Ein kurzzeitiger, gescheiterter Versöhnungsversuch nach Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft führt nicht dazu, dass die Zeit zwischen der Trennung und dem Versöhnungsversuch als Bestandszeit der Lebensgemeinschaft iSv § 31 AufenthG angerechnet wird.

2. Eine Beschäftigung als Selbständiger fällt nicht unter den Ausnahmekatalog des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80. Die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 hat für den Fall des Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich auch nach dem Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2003 (1 C 2/02) abschließenden Charakter.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 260/06


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