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Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 16.04 vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe, Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe, Erlöschen des Anspruches auf -
Stichwort:Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen der Sozialhilfe
Leitsatz:Der Anspruch auf Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 92 a Abs. 4 Satz 1 BSHG erlischt in entsprechender Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 der Bestimmung in drei Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem er aufgrund der Rücknahme der rechtswidrigen Sozialhilfebewilligung entstanden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.04




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