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Erlöschen der Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung

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BSG – Urteil, B 11 AL 44/07 R vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:SGB III, AFG
Schlagworte:Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze - Erlöschen der Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung
Stichwort:Erlöschen der Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung
Leitsatz:Ist die Vereinbarung einer Monatsarbeitszeit von vornherein auf eine Überschreitung der wöchentlichen Zeitgrenze von unter 15 Stunden angelegt, handelt es sich um keine kurzzeitige Beschäftigung; dies gilt auch dann, wenn die Wochenarbeitszeit bezogen auf die Gesamtdauer der Beschäftigung im Durchschnitt unterhalb der Kurzzeitigkeitsgrenze bleibt (Fortführung von und Abgrenzung zu BSG vom 22.8.1984 - 7 RAr 12/83 = SozR 4100 § 102 Nr 6 sowie BSG-Urteile vom 15.5.1985 - 7 RAr 22/84 -und vom 15.6.1988 - 7 RAr 12/87 = Die Beiträge 1988, 286).
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 44/07 R




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