JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erlösauskehr
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG, URüV |
| Schlagworte: | Restitution, Grundstücksrestitution, Unternehmen, Unternehmensgrundstück, Unternehmensträger, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Unternehmenstrümmer, Trümmerrestitution, Unternehmensveräußerung, Unternehmenseinheit, Treuhandkapitalgesellschaft, Treuhandunternehmen, Privatisierung, asset deal, Singularrestitution, Betriebsnotwendigkeit, Restitutionsausschlussgrund, Liquidation, Erlösauskehr, Verkehrswert |
| Stichwort: | Erlösauskehr |
| Leitsatz: | Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG kann auch einem Unternehmensträger zugutekommen, der ein Unternehmen einschließlich eines restitutionsbehafteten, aber betriebsnotwendigen Unternehmensgegenstandes im Wege des asset deal von einer Treuhandkapitalgesellschaft erwirbt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 3 C 8.99 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26). Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entfällt nicht ohne Weiteres, wenn der Träger des betroffenen Unternehmens seine Liquidation beschließt (Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 24.97 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 9.08 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG |
| Schlagworte: | Erlösauskehr, Erlösauskehranspruch, Verkehrswertauskehranspruch, Ersetzungsbefugnis, Ersatzgrundstück |
| Stichwort: | Erlösauskehr |
| Leitsatz: | Die in § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG der verfügenden Stelle eingeräumte Befugnis, dem nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG Auskehrberechtigten anstelle der Auskehrung des Erlöses oder des Wertes das Eigentum an dem Grundstück, Grundstücksteil oder Gebäude oder an einem Ersatzgrundstück zu verschaffen, setzt keine dingliche Einigung mit dem Auskehrberechtigten voraus. Als Ersatzgrundstück i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG können nicht beliebige Grundstücke angeboten werden. Es muss sich um "ein" Ersatzgrundstück, also um eine wirtschaftliche Einheit handeln. Das angebotene Grundstück muss außerdem nach seiner Funktion und seinen wertbildenden Faktoren dem veräußerten Grundstück entsprechen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 14.06 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG |
| Schlagworte: | Erlösauskehr, Erlösauskehranspruch, Verkehrswertauskehranspruch, Ersetzungsbefugnis, Ersatzgrundstück |
| Stichwort: | Erlösauskehr |
| Leitsatz: | Die in § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG der verfügenden Stelle eingeräumte Befugnis, dem nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG Auskehrberechtigten anstelle der Auskehrung des Erlöses oder des Wertes das Eigentum an dem Grundstück, Grundstücksteil oder Gebäude oder an einem Ersatzgrundstück zu verschaffen, setzt keine dingliche Einigung mit dem Auskehrberechtigten voraus. Als Ersatzgrundstück i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG können nicht beliebige Grundstücke angeboten werden. Es muss sich um "ein" Ersatzgrundstück, also um eine wirtschaftliche Einheit handeln. Das angebotene Grundstück muss außerdem nach seiner Funktion und seinen wertbildenden Faktoren dem veräußerten Grundstück entsprechen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.06 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG |
| Schlagworte: | Erlös, Veräußerungserlös, Verkaufserlös, Verfügungsbefugnis, Verfügungsbefugter, Verfügungsberechtigung, Verfügungsberechtigter, Erlösauskehr, Erlösauskehranspruch, Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung |
| Stichwort: | Erlösauskehr |
| Leitsatz: | Der nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG aufgrund eines bestandskräftigen Bescheids der Zuordnungsbehörde auf Auskehr des Erlöses oder Wertersatz in Anspruch Genommene kann sich jedenfalls so lange nicht auf die Berechtigung eines privaten Dritten an dem Zuordnungsobjekt berufen, wie dieser selbst ihm gegenüber keine entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hat. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 63.06 | |
"Erlösauskehr - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum