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Erledigungsstreit im Zulassungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 779/07 vom 28.06.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Erledigung in der Hauptsache, Erledigungsstreit im Zulassungsverfahren, Berufung, Zulassung, Darlegung
Stichwort:Erledigungsstreit im Zulassungsverfahren
Leitsatz:Der Rechtsmittelführer kann den Rechtsstreit auch während des Berufungszulassungsverfahrens in der Hauptsache (einseitig) für erledigt erklären.

Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Berufungszulassungsverfahren ist als Antrag auf die Feststellung auszulegen, dass sich das Zulassungsverfahren erledigt hat.

Beantragt der Kläger dann hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, so muss er einen Berufungszulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 VwGO darlegen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 779/07




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