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Erledigungsgebühr

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 E 101/08 vom 13.02.2009

Rechtsgebiete:VwGO, VV
Schlagworte:auswärtiger Rechtsanwalt, auswärtiger Prozessbevollmächtigter, Erledigungsgebühr, Mitwirkung, unstreitige Erledigung, Ursächlichkeit, Kausalität
Stichwort:Erledigungsgebühr
Leitsatz:Die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes sind dann zu erstatten, wenn der Verfahrensbeteiligte gute Gründe dafür hat, den auswärtigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu betrauen (wie OVG M-V, Beschl. v. 10.1.1995 - 3 O 89/94 -).

Eine Erledigungsgebühr fällt dann an, wenn die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre (wie BayVGH, Beschl. v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 -).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 E 101/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 OA 78/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:RVG-VV
Schlagworte:Erledigungsgebühr
Stichwort:Erledigungsgebühr
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 OA 78/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 116/08 vom 14.08.2008

Rechtsgebiete:RVG-VV, StPO
Schlagworte:Strafbefehl, Strafbefehlsverfahren, Rechtsanwaltsvergütung, Rechtsanwalt, Anwalt, Verfahrenserledigungsgebühr, Erledigungsgebühr, Gebühr, Kostenfestsetzung
Stichwort:Erledigungsgebühr
Leitsatz:Der Rechtsanwalt erhält im Strafbefehlsverfahren keine zusätzliche Verfahrenserledigungsgebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziffer 3 RVG-VV, wenn er nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO einer Entscheidung im Beschlusswege zustimmt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ws 116/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 213/08 vom 05.02.2008

Rechtsgebiete:RVG VV, RVG, BRAGO
Schlagworte:Erledigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Anrechnung Geschäftsgebühr, Übergangssituation
Stichwort:Erledigungsgebühr
Leitsatz:1. Eine Erledigungsgebühr gemäß Nr. 1002 Satz 1 RVG-VV fällt bei einer besonderen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten an, die über das Fertigen von Schriftsätzen hinausgeht (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.02.1993 - 1 S 280/93 -, NVwZ-RR 1993, 448).

2. Wurde ein Prozessbevollmächtigter schon vor Inkrafttreten des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes im Verwaltungsverfahren beauftragt und erhebt er erst nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes Klage, richtet sich die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach § 61 RVG i.V.m. § 118 BRAGO und nicht nach der Regelung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 213/08


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