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Erledigungserklärung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 59/08 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Behörde, Beklagter, Berufung, Erledigungserklärung, einseitige, Hauptsache, Rechtsmittel, Streitwert, Zulassung
Stichwort:Erledigungserklärung
Leitsatz:Zur Zulässigkeit und zu den Rechtsfolgen einer einseitig gebliebenen Erklärung einer in erster Instanz unterlegenen Behörde, die das von ihr betriebene Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung in der Hauptsache für erledigt erklärt hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 59/08



OLG-STUTTGART – Beschluss, 5 W 81/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:RVG VV, ZPO
Schlagworte:Terminsgebühr, Erledigung, Ruhen, Streitwert, Erledigungserklärung, Erledigterklärung
Stichwort:Erledigungserklärung
Leitsatz:1. Eine telefonische angefragte und abgelehnte Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens ist keine Besprechung, die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichtet ist im Sinn der amtlichen Vorbemerkung 3 zu Teil 3 RVG VV. Sie löst keine anwaltliche Terminsgebühr aus.

2. Trotz formal nur einseitiger Teilerledigterklärung berechnet sich der Streitwert nach den Grundsätzen der übereinstimmenden Erledigterklärung (nämlich nur nach dem Wert des nicht für erledigt erklärten, verbleibenden Teils), wenn die Parteien nach einseitiger Erklärung der Klägerseite nur noch über die Restforderung streiten.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 5 W 81/08

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 22/09 vom 27.01.2009

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Mord, lebenslange Freiheitsstrafe, Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Erledigung der Unterbringung, Erledigungserklärung, kein Zusammenhang zwischen Störung und Tat, fehlender Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tat
Stichwort:Erledigungserklärung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen für die Erklärung der Erledigung einer Unterbringung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 22/09

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 48.07 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, VwGO, TierSchG, TierSchNutztV, Richtlinie 1999/74/EG
Schlagworte:Feststellungsklage, Zulässigkeit, Rechtsverhältnis, Klageänderung, Erledigungserklärung, Protokollierungspflicht, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Geltung, unmittelbar, Legehennen, Haltung, Käfig, Legebatterie, Altanlage, Genehmigung, Tierhalter, Pflichten, Tierschutz, Bestandsschutz, Übergangsvorschriften, Inhalts- und Schrankenbestimmung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Inländerdiskriminierung
Stichwort:Erledigungserklärung
Leitsatz:1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.

2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 48.07


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