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Erledigung eines Verwaltungsakts auf andere Weise

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 S 2287/00 vom 19.02.2002

Rechtsgebiete:SGB X, BGB
Schlagworte:Erledigung eines Verwaltungsakts auf andere Weise, Auszahlung von Geldleistungen durch Überweisung, Erstattungsanspruch bei Doppelzahlung
Stichwort:Erledigung eines Verwaltungsakts auf andere Weise
Leitsatz:1. Überweist der Sozialhilfeträger einen Sozialhilfebetrag auf ein anderes Konto als der Hilfeempfänger in seinem Sozialhilfeantrag angegeben hat, so hat diese Überweisung nur dann erfüllende Wirkung, wenn der Hilfeempfänger sich mit der Überweisung auf dieses Konto ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt.

2. Zur Frage, wie eine formell auf einem Verwaltungsakt beruhende faktische Doppelzahlung und die damit einhergehende Vermögensverschiebung rückabzuwickeln ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 S 2287/00




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