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Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 16.00 vom 12.04.2001

Rechtsgebiete:VwGO, LBG
Schlagworte:Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache nach Erlass einer einstweiligen Anordnung, Erledigung eines Rechtsstreits um Zulassung zur Prüfung nach Bestehen der Prüfung, Erledigungsfeststellung bei einseitiger Erledigungserklärung
Stichwort:Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache nach Erlass einer einstweiligen Anordnung
Leitsatz:Ein Rechtsstreit um die Zulassung zu einem Lehrgang und zu der anschließenden Prüfung erledigt sich in der Hauptsache, wenn dem Kläger die Zulassung aus Gründen beschränkter Ausbildungskapazitäten versagt worden ist und er aufgrund einer einstweiligen Anordnung an der Prüfung teilnimmt und diese besteht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 16.00




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