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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 259/01 vom 18.09.2001

Rechtsgebiete:VwGO, LVwVfG, PolG, LabfG, LVwVG
Schlagworte:Fortsetzungsfeststellungsklage, Erledigung des Verwaltungsakts, Zustandsstörer, Verhaltensstörer durch Unterlassen, unmittelbare Ausführung, Gefahrverdacht, Gefahrerforschungsmaßnahme, Ersatzvornahme, Kostenerstattungspflicht, Störerauswahl
Stichwort:Erledigung des Verwaltungsakts
Leitsatz:1. Zur Kostenerstattungspflicht nach Durchführung von Gefahrerforschungsmaßnahmen im Wege der unmittelbaren Ausführung durch die Behörde.

2. Zur Verhaltensverantwortlichkeit einer Gemeinde insbesondere als ehemalige Grundstückseigentümerin durch Unterlassen von Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 259/01




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