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Erledigung des Befreiungsbescheides auf andere Weise

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BSG – Urteil, B 6 KA 43/05 R vom 06.09.2006

Rechtsgebiete:GG, SGB V, SGB X
Schlagworte:Hausärztlicher Notfalldienst, Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei Nichtbestehen eines fachärztlichen Notfalldienstes, keine Berechtigung einer Kassenärztlichen Vereinigung bezüglich genereller Befreiung von Hautärzten, gerichtliche Nachprüfbarkeit, Erledigung des Befreiungsbescheides auf andere Weise
Stichwort:Erledigung des Befreiungsbescheides auf andere Weise
Leitsatz:1. Soweit ein fachärztlicher Notfalldienst von der Kassenärztliche Vereinigung nicht eingerichtet ist, sind die Fachärzte ungeachtet der Trennung der hausärztlichen von der fachärztlichen Versorgung zur Teilnahme am hausärztlichen Notfalldienst verpflichtet.

2. Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht berechtigt, von den unmittelbar patientenbezogen tätigen Arztgruppen allein die Hautärzte generell von der Teilnahme am Notdienst zu befreien.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 43/05 R




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