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Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr. die Anordnung von Abschiebungshaft

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 53/02 vom 26.02.2002

Rechtsgebiete:FGG, AuslG
Schlagworte:Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr. die Anordnung von Abschiebungshaft
Stichwort:Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr. die Anordnung von Abschiebungshaft
Leitsatz:1. Erledigt sich im Verfahren auf Anordnung der Abschiebungshaft nach Erlaß der Erstbeschwerdeentscheidung die Hauptsache durch Entlassung des Betroffenen, so kann der Betroffene sofortige weitere Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme einlegen.

2. Gegenstand der feststellenden Entscheidung kann nur die verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 53/02




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