JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und spätere Aufhebung dieser Aufhebung durch die Behörde maßgebender Zeitpunkt für die Erledigung der Hauptsache Auslegung eines Verwaltungsakts durch da
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und spätere Aufhebung dieser Aufhebung durch die Behörde maßgebender Zeitpunkt für die Erledigung der Hauptsache Auslegung eines Verwaltungsakts durch das Revisionsgericht. |
| Stichwort: | Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und spätere Aufhebung dieser Aufhebung durch die Behörde maßgebender Zeitpunkt für die Erledigung der Hauptsache Auslegung eines Verwaltungsakts durch da |
| Leitsatz: | Leitsatz: Für die Beurteilung, ob sich der Rechtsstreit im Berufungsverfahren in der Hauptsache erledigt hat, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend. Urteil des 9. Senats vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 51.97 - I. VG Köln vom 01.09.1993 - Az.: VG 10 K 3487/90 - II. OVG Münster vom 23.06.1997 - Az.: OVG 2 A 9/94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 51.97 | |
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