JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erledigung der Hauptsache
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Verfügungsverfahren, Erledigung der Hauptsache, Beschwerde |
| Stichwort: | Erledigung der Hauptsache |
| Leitsatz: | Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde, ist unzulässig, wenn sie mit dem Ziel eingelegt ist, die Erledigung der Hauptsache auszusprechen und wenn der Antragsgegner nicht am Verfahren beteiligt war. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 W 20/09 | |
| Rechtsgebiete: | FGO, ZPO, SigG, ERVVOBVerwG/BFH |
| Schlagworte: | Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur - Wirksamkeit einer Revisionseinlegung und einer Erledigungserklärung - Funktion der Signatur - Erledigung der Hauptsache |
| Stichwort: | Erledigung der Hauptsache |
| Leitsatz: | Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit einer nach § 52a Abs. 1 FGO elektronisch übermittelten Revisionseinlegung und Erledigungserklärung nicht entgegen. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 97/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGO |
| Schlagworte: | Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens i.S. des § 68 FGO - Erledigung der Hauptsache |
| Stichwort: | Erledigung der Hauptsache |
| Leitsatz: | Ersetzt das Finanzamt während eines Klageverfahrens den mit der Klage angefochtenen Haftungsbescheid durch einen anderen Haftungsbescheid, in dem es erstmals seine Ermessenserwägungen erläutert, so wird dieser Bescheid zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Im weiteren Verlauf jenes Verfahrens sind die nunmehr angestellten Ermessenserwägungen in vollem Umfang zu berücksichtigen. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 29/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Erledigung der Hauptsache, Feststellungsbegehren, Berufungszulassungsverfahren, einseitige Erledigungserklärung, berechtigtes Interesse |
| Stichwort: | Erledigung der Hauptsache |
| Leitsatz: | Erklärt der Kläger in einem von dem Beklagten angestrengten Berufungszulassungsverfahren den Rechtsstreit einseitig für erledigt, kann mangels Identität zwischen dem Rechtsmittelführer und dem die Erledigungserklärung abgebenden Kläger weder über den Feststellungsstreit hinsichtlich des Eintritts der Erledigung noch über das von dem Beklagten geltend gemachte berechtigte Interesse an der Feststellung der Zulässigkeit und/oder Begründetheit des ursprünglichen Klageantrags im Verfahren auf Zulassung der Berufung, sondern erst in dem sich anschließenden Berufungsverfahren entschieden werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 558/08.Z | |
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