JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erlaubniszwang
| Rechtsgebiete: | GG, MPhG, HeilprG, 1. DVO HeilprG, PhysTh-APrV |
| Schlagworte: | Abgrenzbarkeit, Ärztliche Verordnung, Befunderhebung, Beschränkte Heilpraktikererlaubnis, Eigenständige Tätigkeit, Erlaubniszwang, Heilhilfsberuf, Mittelbare Gesundheitsgefährdung, Selbständige Berufsausübung, Physiotherapeut |
| Stichwort: | Erlaubniszwang |
| Leitsatz: | Der Erlaubniszwang aus § 1 Abs. 1 HeilprG findet für Behandlungen aus dem Aufgabenbereich eines Physiotherapeuten keine Anwendung, wenn sie von einer Person ausgeführt werden, der bereits eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG erteilt wurde. Die Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis kommt nicht in Betracht, weil insoweit ein hinreichend abgrenzbares und aus dem Bereich der allgemeinen Heilkunde ausdifferenziertes Gebiet nicht vorliegt (entgegen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06 -). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1413/08 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, RBerG, BGB, GG |
| Schlagworte: | Paketsendung, Massenverkehr, qualifiziertes Verschulden, Mitverschulden, Sorgfaltsanforderungen, Berufsausübungsbeschränkung, Transportversicherung, Forderungseinziehung, Erlaubniszwang, Regreß, sekundäre Darlegungslast, Wertdeklaration |
| Stichwort: | Erlaubniszwang |
| Leitsatz: | 1. Die Forderungseinziehung durch die Transportversicherung gehört zu deren Geschäftsbetrieb und ist vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG befreit. 2. Die Sorgfaltsanforderungen an den massenweisen Paketverkehr sind nicht reduziert. Paketsendungen im Massenverkehr können nicht briefähnlichen Sendungen im Sinne des § 449 Abs. 1 HGB gleichgesetzt werden. 3. Vereinbarungen über reduzierte Sorgfaltsanforderungen im Massenverkehr mit Paketen betreffen nicht die Hauptleistungspflichten des Frachtvertrags, sondern stellen Haftungsbeschränkungen dar, die den Anforderungen des § 449 HGB genügen müssen. 4. Die fehlende Wertangabe kann ein Mitverschulden des Versenders begründen, wenn er Kenntnis davon hat, dass das Gut bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt wird. FalseFalseFalse1.2Geschäftsnummer: |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 148/03 | |
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