JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erlaubnisfiktion
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Regelausweisung, Schwerwiegende Gründe der Sicherheit und Ordnung, Herabstufung, Ausnahmefall, Atypik, Negative Auslieferungsentscheidung, Aufenthaltserlaubnis, Ablehnung der Verlängerung, Abschiebungsverbot, Vorläufiger Rechtsschutz, Ausreisepflicht, Erlaubnisfiktion, Duldungsfiktion |
| Stichwort: | Erlaubnisfiktion |
| Leitsatz: | 1. Bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 2.9.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 9.3.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 1.9.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111). 2. Auch Belange, die ein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 a Abs. 2 AufenthG bilden und damit zu einer Aussetzung der Abschiebung führen können, können bei der Beurteilung, ob ein Ausnahmefall i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegt, berücksichtigt werden. 3. Günstige, eine Atypik begründende Umstände dürfen nicht im Wege einer Interessenabwägung mit der Folge relativiert werden, dass ein Ausnahmefall nicht vorliegt. Raum für eine umfassende Interessenabwägung ist erst bei der auf die Bejahung eines Ausnahmefalls folgenden Ermessensausübung (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - EZAR NF 044 Nr. 2). 4. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Unzulässigkeit der Auslieferung ein Abschiebungsverbot begründet. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2364/07 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Erlaubnisfiktion, Duldungsfiktion, Aussetzung der Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis |
| Stichwort: | Erlaubnisfiktion |
| Leitsatz: | 1. Löste ein vor dem Inkrafttreten des AufenthG gestellter Antrag keine Fiktionswirkung nach § 69 Abs. 2 oder 3 AufenthG aus, hat es damit mangels einer Regelung im AufentG sein Bewenden; § 81 Abs. 3 AufenthG kann eine Fiktionswirkung nur vermitteln, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes beantragt worden ist. 2. Der Aussetzung der Abschiebung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu. Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus. Eine andere Sichtweise ist dann geboten, wenn es dem Ausländer im Hinblick auf Art. 6 GG nicht zugemutet werden kann und darf, seine in der Bundesrepublik gelebten familiären Beziehungen auch nur vorübergehend für die Dauer eines vom Ausland zu betreibenden Visumsverfahrens zu unterbrechen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 294/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthG |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Erlaubnisfiktion |
| Stichwort: | Erlaubnisfiktion |
| Leitsatz: | Die ausländerrechtliche Konzeption des vorläufigen Rechtsschutzes lässt es nicht zu, die Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung - über die Duldung als vorläufige Maßnahme hinaus - zur Erteilung einer (auch nur vorläufigen) Aufenthaltserlaubnis zu verpflichten. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 18/06 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, VwGO, VwZG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnisfiktion, Einstweilige Anordnung, Öffentliche Zustellung, Zustellungsmangel, Heilung |
| Stichwort: | Erlaubnisfiktion |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und zur Heilung von Zustellungsmängeln. 2. Die Erlaubnisfiktion eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG; § 81 Abs. 4 AufenthG) kann durch eine vorläufige Feststellung im Wege der einstweiligen Anordnung gesichert werden. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 452/04 | |
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