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Erlanger Baby

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NUERNBERG – Urteil, 5 U 953/04 vom 12.12.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Erlanger Baby
Leitsatz:1. Kann ein Geschädigter allein wegen eines durch einen Arztfehler verursachten Anfallsleidens nicht als Arzt approbiert werden, verstößt er nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er ein rechtswissenschaftliches Studium beginnt statt sich um eine auch ohne Approbation zugängliche Arbeitsmöglichkeit zu bemühen.

2. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes in einem solchen Fall
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 953/04



BAG – Urteil, 9 AZR 135/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO, ArbGG, EGBGB, BGB, UNÜ, EuGVVO
Schlagworte:Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit
Stichwort:Erlanger Baby
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 135/07

BAG – Urteil, 9 AZR 134/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO, ArbGG, EGBGB, BGB, UNÜ, EuGVVO
Schlagworte:Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit
Stichwort:Erlanger Baby
Leitsatz:1. Die Vertragsparteien dürfen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen das für ihren Vertrag maßgebende nationale Recht wählen. Die Voraussetzungen einer konkludenten Rechtswahl bestimmen sich nach Art. 27 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ausreichend, dass sich die Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falls ergibt.

2. Die Wahl ausländischen Rechts berührt nach Art. 34 EGBGB nicht die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts, die ohne Rücksicht auf das nach dem Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln (Eingriffsnormen). Eine solche zwingende Wirkung hat § 8 TzBfG nicht. Die Vorschrift dient vorrangig den Individualinteressen der Arbeitnehmer und nicht öffentlichen Gemeinwohlinteressen. Sie gleicht das Interesse des Arbeitnehmers an einer Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers an einer Beibehaltung der längeren Arbeitszeit aus. Zwar soll § 8 TzBfG Teilzeitarbeit fördern und dadurch auch Entlastungseffekte auf dem Arbeitsmarkt bewirken. Dieses öffentliche Interesse wird lediglich als Reflex des vorrangig individuellen Zwecken dienenden Anspruchs auf Teilzeitarbeit mittelbar gefördert.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 134/07

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 12 VA 2/04 vom 27.06.2005

Rechtsgebiete:EGGVG, ZPO, BVerfGG, HZÜ, StGB, FGG, GWB
Stichwort:Erlanger Baby
Leitsatz:1. Die Frage, ob eine Zivil- oder Handelssache i.S. von Art. 1 I HZÜ vorliegt, ist aufgrund einer autonom-staatsvertraglichen Qualifikation zu beantworten. Maßgebend ist, ob bei der Rechtsverfolgung private oder öffentliche Interessen im Vordergrund stehen. Wird eine auf einen Kartellverstoß gestützte Sammelklage nach US-amerikanischem Recht (class action) erhoben, die auch auf die Verpflichtung eines deutschen Unternehmens zur Zahlung von Strafschadenersatz (treble damages) an alle Arzneimittelkonsumenten in den USA gerichtet ist, so handelt es sich nicht um eine Zivil- und Handelssache in diesem Sinne.

2. Hilfsweise stünde der Anordnung der Zustellung dieser Klage im Wege internationaler Rechtshilfe im Inland der Souveränitätsvorbehalt gem. Art. 13 I HZÜ entgegen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sammelklage missbräuchlich erhoben wird, weil sie unter Ausnutzung publizistischen Drucks und der unbegrenzten Höhe des möglichen Strafschadensersatzes nur auf die Erzwingung eines Vergleichs abzielt. Die Offensichtlichkeit des Missbrauchs kann sich daraus ergeben, dass die als extraterritorialer Kartellrechtsverstoß bezeichneten Handlungen im Einklang mit einem Importverbot nach dem Recht der USA stehen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 12 VA 2/04


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