JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erläuterung
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Lohnabrechnung, Erläuterung, Entschädigung |
| Stichwort: | Erläuterung |
| Leitsatz: | 1. Nach § 242 BGB i. V. m. § 82 Abs. 2 S. 1 BetrVG hat auch in betriebsratslosen Betrieben der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert. 2. Dieser Anspruch bezieht sich nur auf die erteilte Lohnabrechnung und beinhaltet keinen Anspruch auf Auskunft über - nach Ansicht der klagenden Partei - nicht oder nicht im richtigen Umfang abgerechnete überobligatorische Leistungen. 3. Eine Verbindung einer Erläuterungsklage mit einem Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung bei fehlender Erläuterung binnen einer bestimmten Frist und einer nach (verspäteter) Erläuterung zur beziffernden Zahlungsklage ist unzulässig. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, JVEG |
| Schlagworte: | Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kosten, Erstattungsfähigkeit, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung, zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Aufwendungen, notwendige Aufwendungen, Sachverständige, Privatgutachten, Erläuterung |
| Stichwort: | Erläuterung |
| Leitsatz: | Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige (hier: Erläuterung der im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachten). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 C 11145/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ZSEG, JVEG, ZPO, VwGO |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Reisekosten, Entschädigung, Übergangsrecht, Stundensatz, Auftrag, neuer Gutachten, schriftliches, Erläuterung, mündliche |
| Stichwort: | Erläuterung |
| Leitsatz: | Wird ein Sachverständiger zur mündlichen Verhandlung geladen, um sein schriftliches Gutachten zu erläutern, ist diese Anordnung noch Teil des bisherigen Auftrags, mit der Folge, dass er für die schriftliche Erläuterung nach dem Recht zu entschädigen ist, das zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für das schriftliche Gutachten galt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 276/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | elterliche Sorge - Alltagssorge - Angelegenheit der Betreuung - Sachverständiger - Erläuterung, mündliche |
| Stichwort: | Erläuterung |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Verpflichtung, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens zu laden, trifft das Gericht auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 2. Die Befugnis des umgangsberechtigten Elternteils in Angelegenheiten der Betreuung zu entscheiden, betrifft einen engeren Zuständigkeitsbereich als ihn der (dauernde) Obhüters hat. Etwa bei längeren Aufenthalten oder eine Betreuungssituation, die sich aufgrund ihrer konkreten Gestaltung dem sogenannten Doppelresidenzmodell annähert, ist diese Befugnis aber durchaus variabel. 3. Die Beachtung der Verantwortung des jeweils anderen Elternteils sowie die hervorgehobene Stellung des Alleinsorgeberechtigten gewährleistet die Pflicht zum Wohlverhalten, deren Einhaltung durch beide Eltern das Familiengericht überwacht. Zur Umschreibung dieser beiderseitigen elterlichen Positionen dienen familiengerichtliche Anordnungen. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRÜCKEN - Beschluss, 5 UF 39/99 | |
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