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Erkundigungspflichten bei leichtfertiger Steuerverkürzung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 49/07 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:AO, FGO, GrEStG
Schlagworte:Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, Erkundigungspflichten bei leichtfertiger Steuerverkürzung, Erkundigungspflichten eines Kaufmanns
Stichwort:Erkundigungspflichten bei leichtfertiger Steuerverkürzung
Leitsatz:1. Entscheidet das FG über einen anderen als im Steuerbescheid erfassten Sachverhalt, verstößt es gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), was auch ohne Rüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt.

2. Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über seine Erklärungs- und Anzeigepflichten, die aus der Steuerpflicht folgen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 49/07




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