JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erklärungswert
| Rechtsgebiete: | AbwAG |
| Schlagworte: | Überwachungswert, Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten, Erklärungswert |
| Stichwort: | Erklärungswert |
| Leitsatz: | Die für die Berechnung der Abwasserabgabe zu ermittelnde Zahl der Schadeinheiten ist bei Überschreitung eines für das ganze Jahr bestehenden Bescheidwertes auch dann auf der Grundlage dieses Wertes für das ganze Jahr zu erhöhen, wenn für einen Teilzeitraum ein Wert heraberklärt und der heraberklärte Wert eingehalten wurde. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 9.08 | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Überwachungswert, erhöhter Teil der Abgabe, Erklärungswert, Bescheidwert, Erklärungslösung, Bescheidlösung, Messlösung, Schätzlösung, Verrechnungsverbot, Abgabenerhöhung, nachträgliche Berichtigung. |
| Stichwort: | Erklärungswert |
| Leitsatz: | 1. Das Verrechnungsverbot des § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG greift auch dann ein, wenn die Anwendbarkeit der Abgabenerhöhungsvorschrift des § 4 Abs. 4 AbwAG durch § 6 Abs. 2 AbwAG vermittelt wird. 2. Eine Abgabeerklärung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG kann nach Ablauf der Erklärungsfrist nicht abgeändert werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.03 | |
| Rechtsgebiete: | AbwAG 1991, WHG 1987, Rahmen-AbwasserVwV 1989 |
| Schlagworte: | Abwasserabgabe, Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung), Einhaltung des Überwachungswertes, Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten, Erklärungswert, Jährlichkeitsprinzip, Kalenderjahr, Nichteinhaltung des Überwachungswertes, Schadeinheiten, Überwachungswert, Veranlagungszeitraum, allgemein anerkannte Regeln der Technik, Bedeutung von Verwaltungsvorschriften, norminterpretierende/normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, Rechtsqualität der Rahmen-AbwasserVwV, Revisibilität von Verwaltungsvorschriften, richterliche Kontrolldichte, Stand der Technik, unbestimmter Rechtsbegriff, Verwaltungsvorschrift. |
| Stichwort: | Erklärungswert |
| Leitsatz: | Leitsätze: Zu den Voraussetzungen und zur Bedeutung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften. Die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) konkretisiert die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Stand der Technik im Sinne des § 7 a Abs. 1 WHG. Ist ein Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Gewässerüberwachung nicht eingehalten, gilt er gemäß Ziff. 2.2.4 der Rahmen-AbwasserVwV als eingehalten, wenn die Ergebnisse der vier vorausgegangenen Überprüfungen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 v.H. übersteigt. Ob bei den vorausgegangenen Überprüfungen die im damaligen Zeitpunkt maßgebenden Grenzwerte eingehalten wurden, ist dabei ohne Bedeutung. Bei der Erhebung der Abwasserabgabe können insoweit auch Überprüfungen aus dem Vorjahr berücksichtigt werden. Urteil des 8. Senats vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 - I. VG Freiburg vom 17.03.1995 - Az.: VG 9 K 1299/94 - II. VGH Mannheim vom 14.05.1996 - Az.: VGH 2 S 1198/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 16.96 | |
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