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Erklärungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 185/03 vom 19.02.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erklärungspflicht, Schadensersatz, Nachfolgemieter
Stichwort:Erklärungspflicht
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 185/03



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.01 vom 15.01.2002

Rechtsgebiete:AbwAG, ZPO
Schlagworte:Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes Messergebnis, Bescheidsystem, Messprotokoll, Schätzung, öffentliche Urkunde, Gegenbeweis
Stichwort:Erklärungspflicht
Leitsatz:Die Ermittlung der für die Bemessung der Abwasserabgabe maßgeblichen Schadeinheiten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG 1991 setzt nicht voraus, dass im Veranlagungsjahr mindestens fünf verwertbare behördliche Messungen der maßgeblichen Schadstoffparameter durchgeführt worden sind. Auch ein einziges verwertbares Messergebnis kann das "höchste Messergebnis" im Sinne dieser Vorschrift sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 3.00 vom 29.01.2001

Rechtsgebiete:AbwAG
Schlagworte:Abwasserabgabe, Erklärungsfrist, Erklärungspflicht, höchstes Messergebnis, Schätzung, Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Temperaturbeschränkung, Mindesttemperatur, Überwachungswert, Summenparameter, Teilparameter.
Stichwort:Erklärungspflicht
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine in einem Bescheid nach § 4 Abs. 1 AbwAG für einen Teilparameter des abgabepflichtigen Parameters Stickstoff angeordnete Temperaturbeschränkung, die die Geltung des festgelegten Überwachungswertes an eine bestimmte Mindesttemperatur bindet, ist für die Berechnung der Abgabe nach dem höchsten Messergebnis aus der behördlichen Überwachung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG) unerheblich.

2. Auch ein wegen Unverwertbarkeit einzelner Teilparameter unvollständiger Summenwert ist der Abgabenfestsetzung als das höchste Ergebnis aus der behördlichen Überwachung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG) zugrunde zulegen, wenn er - trotz der Unverwertbarkeit einzelner Teilwerte - höher liegt als die vollständig verwertbaren Ergebnisse der übrigen im Rahmen der behördlichen Überwachung durchgeführten Messungen.

3. Für den Parameter Stickstoff bestand bezogen auf den Veranlagungszeitraum 1991 noch keine Erklärungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG. Für diesen Veranlagungszeitraum konnte die Stickstoffabgabe deshalb nicht nach dem höchsten Messergebnis aus der behördlichen Überwachung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG) berechnet werden; sie war vielmehr zu schätzen.

Urteil des 11. Senats vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 -

I. VG Düsseldorf vom 24.04.1997 - Az.: 8 K 4479/95
II. OVG Münster vom 15.06.1999 - Az.: OVG 9 A 3377/97
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 3.00


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