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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 329/04 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, persönliches Erscheinen, Begründung des Zulassungsantrags, Erklärung zur Sache
Stichwort:Erklärung zur Sache
Leitsatz:Geht es dem Betroffenen im OWi-Verfahren lediglich um die Rechtsfrage, ob die Erhöhung des Bußgeldes aufgrund der Voreintragungen gerechtfertigt war, wird einem Entbindungsantrag in der Regel zu entsprechen sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 329/04




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