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Erklärung nach § 12 KSchG und Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1585/05 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Erklärung nach § 12 KSchG und Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Stichwort:Erklärung nach § 12 KSchG und Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Leitsatz:§ 12 KSchG ist bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht analog anzuwenden.

Eine unwirksame Erklärung nach § 12 KSchG ist umzudeuten in eine ordentliche Kündigung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1585/05




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