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Erklärung des Verteidigers

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 395/05 vom 01.02.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Erklärung, Einlassung des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Verwertbarkeit, Verfahrensrüge, Begründung
Stichwort:Erklärung des Verteidigers
Leitsatz:Zur Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärung des Angeklagten.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 395/05



OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 435/03 vom 03.12.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Geständnis, Angeklagter, Erklärung des Verteidigers, Verlesung, Schweigerecht
Stichwort:Erklärung des Verteidigers
Leitsatz:Die Einlassung des Verteidigers zur Sache kann nach § 254 Abs. 1 StPO als Geständnis des Angeklagten zumindest dann verlesen werden, wenn sie in einem richterlichen Protokoll enthalten ist und der Angeklagte bei Abgabe der Erklärung nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 Ss 435/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 463/03 vom 28.07.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung, Erklärung des Verteidigers, Berufungsverwerfung
Stichwort:Erklärung des Verteidigers
Leitsatz:1. Eine anwaltliche Erklärung des Verteidigers kann zur Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungstatsachen genügen, wenn der Verteidiger die behauptete Tatsache als eigene Wahrnehmung bestätigt. Beschreibt er das Geschehen jedoch nur einseitig aus der Sicht des Angeklagten, kann eine Wiedergabe eigener Wahrnehmungen und die damit verbundene Übernahme der Gewähr für deren Richtigkeit nicht unterstellt werden.

2. Es entspricht pflichtgemäßem anwaltlichem (und auch allgemein üblichem) Vorgehen, den Mandanten unverzüglich vom Ausgang eines Termins zu unterrichten und auf die gesetzlichen Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten hinzuweisen, zumal wenn die Inanspruchnahme von Rechtsschutz an die Wahrung enger Fristen geknüpft ist. Es ist daher unwahrscheinlich (und nicht zu unterstellen), dass der Verteidiger die gebotene umgehende Benachrichtigung des Angeklagten von der Verwerfung seiner Berufung wegen Terminssäumnis unterlässt und diese erst von einem zufälligen Anruf des Angeklagten abhängig macht.

3. Die Mitteilung, wann und mit welchem Erklärungsinhalt er den Mandanten von sich aus vom Terminsergebnis in Kenntnis gesetzt hat, gehört zum notwendigen vollständigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs, wenn dieses u. a. damit begründet wird, der Mandant habe erst später zufällig von der Berufungsverwerfung erfahren.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 463/03

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 478/01 vom 19.07.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der Hauptverhandlung, Einstellung des Verfahrens, rechtlicher Hinweis
Stichwort:Erklärung des Verteidigers
Leitsatz:1. Zur Frage, wann eine Erklärung des Verteidigers als Geständnis des Angeklagten, der sich selbst nicht zur Sache äußert, angesehen werden kann.

2. Widerspricht die Verteidigung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO mit der Zielrichtung, einen Freispruch zu erreichen, und entzieht sich das Gericht aus der Sicht der Verteidigung der Auseinandersetzung mit deren Einwendungen durch die Einstellung, so kann die Verteidigung darauf vertrauen, dass der ausgeschiedene Verfahrensstoff ohne entsprechenden Hinweis bei der Beweiswürdigung des verbliebenen Verfahrensstoffes nicht berücksichtigt wird .
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 478/01


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