JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erkennungsdienst
| Rechtsgebiete: | Nds SOG, StPO |
| Schlagworte: | Erkennungsdienst: Bestimmtheitsgebot, Erkennungsdienst: Gesetzgebungskompetenz |
| Stichwort: | Erkennungsdienst |
| Leitsatz: | Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten richtet sich nach § 81b 2. Alt. StPO. Landesrechtliche Bestimmungen beschränken sich entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (vgl. BVerfG, U. v. 27.7.2005, 1 BvR 668/04, NJW 2005, 2603) auf Regelungen bezüglich der präventiven Verhütung von Straftaten und sind insoweit nicht einschlägig. Die Anordnungen müssen hinreichend bestimmt sein. Dies ist nur der Fall, wenn der Betroffene der Anordnung entnehmen kann, welche Maßnahmen die Behörde im Einzelnen durchführen will. Die Konkretisierung der Maßnahme darf die Behörde nicht der nachfolgenden Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung überlassen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 431/08 | |
| Rechtsgebiete: | BKAG |
| Schlagworte: | Gewalttäter Sport, INPOL: Gewalttäter Sport, Polizeiliches Informationssystem: Gewalttäter Sport, Rechtsverordnung: BKAG, Verbunddatei: Gewalttäter Sport |
| Stichwort: | Erkennungsdienst |
| Leitsatz: | Für die Erhebung und Speicherung von Daten in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" fehlt es (zur Zeit) an der erforderlichen Rechtsverordnung nach §§ 11 Abs. 2 S. 3, 13 Abs. 1, 7 Abs. 6 BKAG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 229/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Behandlung, erkennungsdienstliche, Erkennungsdienst: jugendtypische Verfehlungen, Erkennungsdienstliche Behandlung |
| Stichwort: | Erkennungsdienst |
| Leitsatz: | Zur Prognose einer Wiederholungsgefahr unter Einbeziehung sog. "jugendtypischer Verfehlungen". |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 297/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Erkennungsdienst, Erkennungsdienstliche Behandlung, Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke |
| Stichwort: | Erkennungsdienst |
| Leitsatz: | Nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren ist die erneute Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstlich behandelten Beschuldigten grundsätzlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 417/07 | |
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