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Erkennungsdienst

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 431/08 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:Nds SOG, StPO
Schlagworte:Erkennungsdienst: Bestimmtheitsgebot, Erkennungsdienst: Gesetzgebungskompetenz
Stichwort:Erkennungsdienst
Leitsatz:Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten richtet sich nach § 81b 2. Alt. StPO. Landesrechtliche Bestimmungen beschränken sich entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (vgl. BVerfG, U. v. 27.7.2005, 1 BvR 668/04, NJW 2005, 2603) auf Regelungen bezüglich der präventiven Verhütung von Straftaten und sind insoweit nicht einschlägig.

Die Anordnungen müssen hinreichend bestimmt sein. Dies ist nur der Fall, wenn der Betroffene der Anordnung entnehmen kann, welche Maßnahmen die Behörde im Einzelnen durchführen will. Die Konkretisierung der Maßnahme darf die Behörde nicht der nachfolgenden Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung überlassen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 431/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 229/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:BKAG
Schlagworte:Gewalttäter Sport, INPOL: Gewalttäter Sport, Polizeiliches Informationssystem: Gewalttäter Sport, Rechtsverordnung: BKAG, Verbunddatei: Gewalttäter Sport
Stichwort:Erkennungsdienst
Leitsatz:Für die Erhebung und Speicherung von Daten in der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" fehlt es (zur Zeit) an der erforderlichen Rechtsverordnung nach §§ 11 Abs. 2 S. 3, 13 Abs. 1, 7 Abs. 6 BKAG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 229/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 297/08 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Behandlung, erkennungsdienstliche, Erkennungsdienst: jugendtypische Verfehlungen, Erkennungsdienstliche Behandlung
Stichwort:Erkennungsdienst
Leitsatz:Zur Prognose einer Wiederholungsgefahr unter Einbeziehung sog. "jugendtypischer Verfehlungen".
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 297/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 417/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Erkennungsdienst, Erkennungsdienstliche Behandlung, Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke
Stichwort:Erkennungsdienst
Leitsatz:Nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren ist die erneute Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstlich behandelten Beschuldigten grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 417/07


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