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Erkennbarkeit des Sachverhalts aus dem Protokoll

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 172/08 vom 08.07.2008

Rechtsgebiete:GVG
Schlagworte:Ordnungsmittelbeschluß, Zeuge, Aufhebung, fehlende Begründung des Beschlusses, Sachverhalt aus dem Protokoll nicht erkennbar, Erkennbarkeit des Sachverhalts aus dem Protokoll
Stichwort:Erkennbarkeit des Sachverhalts aus dem Protokoll
Leitsatz:Ein Beschluss, durch den ein Ordnungsmittel festgesetzt wird, ist im Strafverfahren mit Gründen in der Sitzung zu verkünden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 172/08




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