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Erkennbarkeit der Quote der zweithöchsten Note bei Zusammenfassung der zweithöchsten und einer weiteren Note in einer Notenstufe i.R. einer dienstlichen Beurteilung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 7.08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:BBG, BLV, GG
Schlagworte:Erkennbarkeit der Quote der zweithöchsten Note bei Zusammenfassung der zweithöchsten und einer weiteren Note in einer Notenstufe i.R. einer dienstlichen Beurteilung, Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer dienstlichen Beurteilung, Unbedenklichkeit von Richtwerten zur Konkretisierung der vom Dienstherrn angestrebten Beurteilungsmaßstäbe bei Regelbeurteilungen
Stichwort:Erkennbarkeit der Quote der zweithöchsten Note bei Zusammenfassung der zweithöchsten und einer weiteren Note in einer Notenstufe i.R. einer dienstlichen Beurteilung
Leitsatz:Fassen Beurteilungsbestimmungen die zweithöchste und eine weitere Note in einer Notenstufe zusammen, die einer auf die Notenstufe bezogenen Quote unterliegt, muss zumindest die Quote der zweithöchsten Note erkennbar sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 7.08




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