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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 2608/02 vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:JBeitrO, GVG, ZPO
Schlagworte:Gerichtskosten, Erinnerungsbefugnis, Rechtsschutzinteresse, Vollstreckungserinnerung, Vollstreckungsgericht
Stichwort:Erinnerungsbefugnis
Leitsatz:1. Im Beschwerdeverfahren gegen einen auf eine Vollsteckungserinnerung ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts steht dem Rechtsmittelgericht keine Prüfungsbefugnis darüber zu, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist, wenn das Verwaltungsgericht unter Verkennung der ausschließlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, als Vollstreckungsgericht eine Sachentscheidung getroffen hat.

2. Vor einem Antrag der Vollstreckungsbehörde auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse für eine vorbeugende Vollstreckungserinnerung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 2608/02




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