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Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 7a AL 30/05 R vom 15.12.2005

Rechtsgebiete:SGB III, AltTZG
Schlagworte:Arbeitslosengeld, Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit, Altersrentenberechtigung
Stichwort:Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit
Leitsatz:1. Das Altersteilzeitgesetz enthält dem SGB III vorgehende Regelungen zur Bemessung des Arbeitslosengeldes; danach erhöht sich bei nicht altersrentenberechtigten Arbeitslosen nach Zeiten der Altersteilzeit das dem Arbeitslosengeld zu Grunde zu legende Entgelt bis zu dem Betrag, der ohne die Altersteilzeit zu Grunde zu legen wäre.

2. Altersrentenberechtigt ist auch der Arbeitslose, der nur eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen erhalten könnte.

3. Bei vor dem 1.1.2002 als Stammrecht entstandenen Ansprüchen altersrentenberechtigter Arbeitsloser auf Arbeitslosengeld bleiben die Zeiten der Altersteilzeit für die Bemessung des Arbeitslosengeldes außer Betracht.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 30/05 R




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